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Einbürgerungsvoraussetzungen in Österreich

Erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um die österreichische Staatsbürgerschaft zu erhalten – und in welchen Fällen der Staatsbürgerschaftstest erforderlich ist.

Überblick

Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf unterschiedliche Weise erworben werden – durch Abstammung, durch Anzeige oder durch Verleihung (Einbürgerung). Nur bei der Einbürgerung auf Antrag ist der Staatsbürgerschaftstest verpflichtend.

Ziel des Tests ist es, grundlegendes Wissen über Österreichs Geschichte, demokratische Ordnung und die Verfassung zu überprüfen. Damit soll sichergestellt werden, dass neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit den Werten und Strukturen des Landes vertraut sind.

Wer muss den Test ablegen?

Der Staatsbürgerschaftstest ist Voraussetzung für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben möchten. Das betrifft insbesondere ausländische Staatsangehörige, die seit mehreren Jahren rechtmäßig in Österreich leben.

Für andere Formen des Erwerbs – zum Beispiel durch Geburt, Abstammung oder als Nachfahren von NS-Verfolgten – ist kein Test erforderlich.

Wesentliche Voraussetzungen für die Einbürgerung

Die Voraussetzungen sind bundesweit ähnlich, können sich aber im Detail je nach Bundesland unterscheiden. Zu den wichtigsten zählen:

1. Aufenthaltsdauer

In der Regel ist ein mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt in Österreich erforderlich. Davon müssen mindestens fünf Jahre mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einer Niederlassungsbewilligung verbracht worden sein. In bestimmten Fällen (z. B. Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger oder nachgewiesene Integration) kann die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden.

2. Sprachkenntnisse

Bewerberinnen und Bewerber müssen ausreichende Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B1 nachweisen. Der Nachweis kann durch Zeugnisse, Prüfungen oder Integrationsvereinbarungen erfolgen.

3. Kenntnisse der demokratischen Ordnung

Diese Voraussetzung wird durch das Bestehen des Staatsbürgerschaftstests erfüllt. Der Test überprüft Wissen über Österreichs Geschichte, politische Institutionen und föderale Struktur.

4. Guter Leumund und Verhalten

Antragstellerinnen und Antragsteller müssen eine einwandfreie Lebensführung nachweisen – keine schweren strafrechtlichen Verurteilungen, keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und eine grundsätzlich positive Haltung zur Republik Österreich.

5. Finanzielle Selbstständigkeit

Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt ohne Sozialhilfe oder Notstandshilfe bestreiten können. Einkommen, Beschäftigung oder ausreichende finanzielle Mittel müssen belegt werden.

Doppelstaatsbürgerschaft

Österreich erlaubt grundsätzlich keine doppelte Staatsbürgerschaft. Wer eingebürgert werden möchte, muss daher in der Regel die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.

Ausnahmen bestehen für Kinder mit unterschiedlichen Eltern-Staatsangehörigkeiten, für Personen, die durch Geburt automatisch mehrere Staatsbürgerschaften erhalten, oder für Fälle, in denen der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit rechtlich oder faktisch unmöglich ist.

Auch Opfer des NS-Regimes und deren Nachkommen dürfen seit 2020 unter erleichterten Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen und dabei ihre bisherige behalten.

Sonderfälle des Erwerbs

Neben der regulären Einbürgerung gibt es weitere Möglichkeiten, die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben:

  • Abstammung: Ein Kind erhält automatisch die Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt österreichisch ist.
  • Anzeigeverfahren: Nachfahren von NS-Opfern können die Staatsbürgerschaft durch einfache Erklärung („Anzeige“) erwerben – ohne Testpflicht.
  • Verleihung im besonderen Interesse der Republik: In Ausnahmefällen kann die Bundesregierung Staatsbürgerschaft verleihen, wenn eine Person besondere Leistungen für Österreich erbracht hat (z. B. im Sport, in der Wissenschaft oder Wirtschaft).

Gebühren & Bearbeitungszeiten

Die Einbürgerung ist mit Verwaltungsgebühren verbunden, die je nach Bundesland leicht variieren können. In der Regel liegen die Gesamtgebühren zwischen 1.100 € und 1.500 € für Erwachsene, zuzüglich etwaiger Kosten für Unterlagen, Übersetzungen oder Beglaubigungen.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Bundesland und der Vollständigkeit der Unterlagen ab. Erfahrungswerte zeigen, dass Verfahren im Schnitt etwa 5 bis 7 Monate dauern können, in Einzelfällen jedoch deutlich länger.

Quellen: migration.gv.at · oesterreich.gv.at · The Local Austria (Feb 2025)

Vorbereitung auf den Staatsbürgerschaftstest

Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, ist das Bestehen des Staatsbürgerschaftstests der nächste Schritt. Unser Trainingsprogramm bietet unbegrenzte Simulationen mit offiziellen Fragen und hilft Ihnen, sich gezielt vorzubereiten.

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