Überblick
Die österreichische Staatsbürgerschaft kann auf unterschiedliche Weise erworben werden –
durch Abstammung, durch Anzeige oder durch Verleihung (Einbürgerung).
Nur bei der Einbürgerung auf Antrag ist der Staatsbürgerschaftstest verpflichtend.
Ziel des Tests ist es, grundlegendes Wissen über Österreichs Geschichte,
demokratische Ordnung und die Verfassung zu überprüfen.
Damit soll sichergestellt werden, dass neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
mit den Werten und Strukturen des Landes vertraut sind.
Wer muss den Test ablegen?
Der Staatsbürgerschaftstest ist Voraussetzung für Personen,
die die österreichische Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erwerben möchten.
Das betrifft insbesondere ausländische Staatsangehörige,
die seit mehreren Jahren rechtmäßig in Österreich leben.
Für andere Formen des Erwerbs – zum Beispiel durch Geburt, Abstammung oder
als Nachfahren von NS-Verfolgten – ist kein Test erforderlich.
Wesentliche Voraussetzungen für die Einbürgerung
Die Voraussetzungen sind bundesweit ähnlich, können sich aber im Detail je nach Bundesland unterscheiden.
Zu den wichtigsten zählen:
1. Aufenthaltsdauer
In der Regel ist ein mindestens zehnjähriger rechtmäßiger und ununterbrochener Aufenthalt
in Österreich erforderlich.
Davon müssen mindestens fünf Jahre mit einem gültigen Aufenthaltstitel oder einer Niederlassungsbewilligung verbracht worden sein.
In bestimmten Fällen (z. B. Ehe mit einem österreichischen Staatsbürger oder nachgewiesene Integration)
kann die Frist auf sechs Jahre verkürzt werden.
2. Sprachkenntnisse
Bewerberinnen und Bewerber müssen ausreichende Deutschkenntnisse auf mindestens Niveau B1 nachweisen.
Der Nachweis kann durch Zeugnisse, Prüfungen oder Integrationsvereinbarungen erfolgen.
3. Kenntnisse der demokratischen Ordnung
Diese Voraussetzung wird durch das Bestehen des Staatsbürgerschaftstests erfüllt.
Der Test überprüft Wissen über Österreichs Geschichte, politische Institutionen und föderale Struktur.
4. Guter Leumund und Verhalten
Antragstellerinnen und Antragsteller müssen eine einwandfreie Lebensführung nachweisen –
keine schweren strafrechtlichen Verurteilungen, keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung
und eine grundsätzlich positive Haltung zur Republik Österreich.
5. Finanzielle Selbstständigkeit
Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie ihren Lebensunterhalt
ohne Sozialhilfe oder Notstandshilfe bestreiten können.
Einkommen, Beschäftigung oder ausreichende finanzielle Mittel müssen belegt werden.
Doppelstaatsbürgerschaft
Österreich erlaubt grundsätzlich keine doppelte Staatsbürgerschaft.
Wer eingebürgert werden möchte, muss daher in der Regel
die bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.
Ausnahmen bestehen für Kinder mit unterschiedlichen Eltern-Staatsangehörigkeiten,
für Personen, die durch Geburt automatisch mehrere Staatsbürgerschaften erhalten,
oder für Fälle, in denen der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit
rechtlich oder faktisch unmöglich ist.
Auch Opfer des NS-Regimes und deren Nachkommen dürfen seit 2020
unter erleichterten Bedingungen die österreichische Staatsbürgerschaft annehmen
und dabei ihre bisherige behalten.
Sonderfälle des Erwerbs
Neben der regulären Einbürgerung gibt es weitere Möglichkeiten,
die österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben:
- Abstammung: Ein Kind erhält automatisch die Staatsbürgerschaft,
wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt österreichisch ist.
- Anzeigeverfahren: Nachfahren von NS-Opfern können die Staatsbürgerschaft
durch einfache Erklärung („Anzeige“) erwerben – ohne Testpflicht.
- Verleihung im besonderen Interesse der Republik:
In Ausnahmefällen kann die Bundesregierung Staatsbürgerschaft verleihen,
wenn eine Person besondere Leistungen für Österreich erbracht hat (z. B. im Sport, in der Wissenschaft oder Wirtschaft).
Gebühren & Bearbeitungszeiten
Die Einbürgerung ist mit Verwaltungsgebühren verbunden,
die je nach Bundesland leicht variieren können.
In der Regel liegen die Gesamtgebühren zwischen 1.100 € und 1.500 €
für Erwachsene, zuzüglich etwaiger Kosten für Unterlagen, Übersetzungen oder Beglaubigungen.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Bundesland und der Vollständigkeit der Unterlagen ab.
Erfahrungswerte zeigen, dass Verfahren im Schnitt
etwa 5 bis 7 Monate dauern können, in Einzelfällen jedoch deutlich länger.
Quellen: migration.gv.at · oesterreich.gv.at · The Local Austria (Feb 2025)
Vorbereitung auf den Staatsbürgerschaftstest
Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen,
ist das Bestehen des Staatsbürgerschaftstests der nächste Schritt.
Unser Trainingsprogramm bietet unbegrenzte Simulationen mit offiziellen Fragen
und hilft Ihnen, sich gezielt vorzubereiten.
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